Beitragsordnung


der Lebenshilfe e.V. Kreisvereinigung Freiberg

für Menschen mit geistiger Behinderung



Datum: 8.12.2001



(1) Natürliche Personen, die im Verein sind, zahlen einen monatlichen Mindestbeitrag von

monatlich 2,60 Euro jährlich 31,00 Euro


(2) Juristische Personen, die im Verein sind, zahlen einen monatlichen Mindestbetrag von

monatlich 5,10 Euro jährlich 61,00 Euro


(3) Menschen mit Behinderungen (siehe Satzung § 2 Abs. 1), die Mitglied des Vereins sind, zahlen einen monatlichen Mindestbetrag von

monatlich 0,50 Euro jährlich 6,00 Euro


(4) Mitgliedsbeiträge sind spätestens bis zum 30.09. jeden Jahres zu entrichten. Für Mitglieder, die dem Lastschriftverfahren zugestimmt haben erfolgt die Abbuchung im Monat September jeden Jahres.

(5) Die Mitgliedschaft der unter Punkt 3 genannten Personengruppe soll der Integration dienen und zieht nicht gleichzeitig eine Beitragszahlung an den Landesverband der Lebenshilfe und die Bundesvereinigung der Lebenshilfe nach sich.


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