Oberstes Ziel der Werkstätten für behinderte Menschen der Lebenshilfe e. V. Freiberg ist das Bereithalten wirtschaftlich verwertbarer Arbeit.
Die „Glück Auf”- Werkstätten sind eine Einrichtung zur Eingliederung geistig, körperlich, psychisch und mehrfach behinderter Menschen in das Arbeitsleben, die „... nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können” (§ 41 SGB IX).
Um möglichst alle Menschen mit einer Behinderung in den Arbeitsprozess integrieren zu können, bieten wir vielfältige Tätigkeiten in den einzelnen Gewerken an. Vorrangig handelt es sich dabei um Gruppenarbeitsplätze. Aber auch Einzelarbeitsplätze können bereitgestellt werden. Die ständige Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter erfolgt im Arbeitsprozess durch „learning by doing”.
Die behinderten Mitarbeiter erhalten einen „arbeitnehmerähnlichen Werkstattvertrag”, der die gegenseitigen Rechte und Pflichten unter besonderer Beachtung der Arbeitnehmerschutzrechte regelt. Es gibt einen Werkstattrat, in welchem Mitarbeiter beider Werkstätten vertreten sind.